ETH Zürich leitet Entlassungsverfahren ein

Die ETH Z¨¹rich leitet gegen eine Professorin des ehemaligen Instituts f¨¹r Astronomie ein Entlassungsverfahren ein. Dieser Entscheid st¨¹tzt sich auf die umfassende Administrativuntersuchung, welche die Schulleitung vor einem Jahr in Auftrag gegeben hat.

Gest¨¹tzt auf die Resultate der Administrativuntersuchung, die am 25. Oktober 2017 eingeleitet und im Oktober 2018 abgeschlossen wurde, leitet der Pr?sident der ETH Z¨¹rich das K¨¹ndigungsverfahren ein. Die von einem unabh?ngigen externen Experten durchgef¨¹hrte Administrativuntersuchung hat schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten ¨¹ber einen l?ngeren Zeitraum hinweg festgestellt. Der Untersuchungsf¨¹hrer empfiehlt eine Aufl?sung des Arbeitsverh?ltnisses. Deshalb wird eine Kommission zur Pr¨¹fung der Angemessenheit der K¨¹ndigung eingesetzt, wie dies externe SeiteArt. 13 Abs. 2 der Professorenverordnung vorschreibt.

?Der Untersuchungsbericht belegt, dass es sich um inakzeptables Verhalten handelt, das wir nicht tolerieren?, sagt ETH-Pr?sident Lino Guzzella. Er betont aber gleichzeitig, dass Verfehlungen die Ausnahme und nicht die Regel sind: ?Praktisch jede und jeder der ¨¹ber 500 Professorinnen und Professoren der ETH Z¨¹rich leisten Tag f¨¹r Tag hervorragende Arbeit?.

Der Untersuchungsf¨¹hrer machte auftragsgem?ss auch verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Doktorierenden und der Optimierung der Anlaufstellen. Diese gehen in das bereits gestartete umfassende Projekt F¨¹hrung ein. In den sechs Teilprojekten Fr¨¹herkennung, Berufungen, Einf¨¹hrung Professoren, Doktorat, Postdoktorat und Vorgehen bei mutmasslichem Fehlverhalten werden momentan Massnahmen erarbeitet, von denen einige bereits umgesetzt worden sind.

So wurde ein ?Case Manager? angestellt, der die Abwicklung der laufenden Verfahren koordiniert. Die Ombudsstelle wurde von zwei auf drei Personen aufgestockt und deren Unabh?ngigkeit gest?rkt, indem neu die Hochschulversammlung die Kandidatinnen und Kandidaten vorschl?gt. Neu gibt es seit einem Jahr zwei statt eine Vertrauenspersonen, um die gute wissenschaftliche Praxis sicherzustellen. Doktorierende sollen besser begleitet werden, unter anderem durch regelm?ssige Standortgespr?che und die konsequente Durchsetzung der vorgesehenen Pr¨¹fmechanismen (z.B. Forschungsplan).

Intern diskutiert wird zurzeit die Einf¨¹hrung von pers?nlichen Entwicklungspl?nen und eines Systems von Mehrfachbetreuung f¨¹r die Doktorierenden. Im Berufungsprozess wird k¨¹nftig gezielt ein st?rkeres Gewicht auf die F¨¹hrungskompetenzen der Kandidierenden gelegt. Mit neuen Ans?tzen sollen die neuen Professorinnen und Professoren in die Gepflogenheiten und Werte der ETH Z¨¹rich eingef¨¹hrt werden. Weitere Massnahmen sind in Vorbereitung und werden laufend eingef¨¹hrt.

Der Schlussbericht des Untersuchungsf¨¹hrers kann erst nach Abschluss des Verfahrens publiziert werden. 

Das Entlassungsverfahren gem?ss Professorenverordnung

Der Pr?sident der ETH setzt vor seinem Antrag an die Wahlbeh?rde, den ETH-Rat, eine Kommission ein, welche ¨¹ber die Angemessenheit der K¨¹ndigung befindet und eine Empfehlung abgibt. Diese Empfehlung legt der ETH-Pr?sident anschliessend zusammen mit seinem eigenen Antrag dem ETH-Rat zum Entscheid vor. F¨¹r die Kommission wird die Schulleitung drei Mitglieder selbst bestimmen und zus?tzlich die Konferenz des Lehrk?rpers auffordern, drei Mitglieder zu bezeichnen. Drei Mitglieder der Kommission m¨¹ssen Externe sein.

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